Eine Bestimmung des Restharns kann mittels des bildgebenden Verfahrens Ultraschall (so genannte Restharnsonographie) oder mittels eines Einmalkatheters erfolgen.
Bei der Restharnsonographie wird der Patient gebeten, die Blase soweit möglich auf der Toilette zu entleeren. Nun wird die Größe der Blase und des verbliebenen Restharns mittels Ultraschall sichtbar gemacht. Dabei werden die transabdominale Sonographie (Ultraschall über die Bauchdecke; häufigeres Verfahren in der Praxis) und die vaginale Sonographie (Einführung der Ultraschallsonde über die Vagina) unterschieden. Das Restharnvolumen lässt sich nun anhand einer Formel berechnen. Die Restharnsonographie gilt als Mittel der Wahl, da sie als nicht-invasives Verfahren keinerlei Risiken beinhaltet und auch für den Patienten völlig schmerzlos ist.
Bei der Restharnbestimmung mittels
Einmalkatheter wird – nach vorheriger Blasenentleerung des Patienten auf der Toilette - ein dünner, flexibler Schlauch mit Öffnung über die Harnröhre in die Blase eingeführt. Nun kann der Restharn über den Einmalkatheter in ein Behältnis oder einen Urinbeutel abgelassen und gemessen werden. Nach Ablauf des Urins wird der Einmalkatheter vorsichtig entfernt und entsorgt.
Ein Restharnvolumen von 100 ml oder mehr wird im Allgemeinen als Anzeichen dafür gewertet, dass sich die Blase nicht vollständig entleert.
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